Teilnahmebedingungen – Newsletter ShopNPlott Gewinnspiel

Wir verlosen über unseren Newsletter 10x einen einstündigen „Do it together“-Workshop mit der Plottertante (Miriam Jug) am 23.11.2019 bei dem ShopNPlott Event von hobbyplotter.de in Butzbach.

Mit der Teilnahme am ShopNPlott Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an:

Teilnahmebedingungen für das Newsletter ShopNPlott Gewinnspiel von medacom GmbH, Reinhard-Samesreuther-Straße 25, 35510 Butzbach.

1) Das Gewinnspiel startet am 01.11.2019 und endet am 08.11.2019 um 23:59 Uhr.

2) Es werden insgesamt 10 Gewinner aus allen Teilnehmern nach dem Zufallsprinzip ermittelt.

3) Die Teilnahme erfolgt mit einer Mail an aktion@hobbyplotter.de mit der Nachricht, warum Sie an dem Workshop teilnehmen möchten.

4) Jeder Teilnehmer räumt dem Veranstalter medacom GmbH das Recht ein, den Namen des Gewinners zu veröffentlichen, unabhängig davon in welchen Medien on- und offline.

5) Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter von medacom GmbH und deren Angehörige.

6) Die Gewinner werden am 11.11.2019 nach dem Zufallsprinzip aus allen Teilnehmern ermittelt und per Mail benachrichtigt. Die Gewinner werden in einem öffentlichen Beitrag auf der hobbyplotter.de Facebookseite und im hobbyplotter.de Blog genannt.

7) Der Gewinn ist weder austausch- noch übertragbar. Die Barauszahlung und der Rechtsweg sind ausgeschlossen. Sollte medacom GmbH aus nicht vertretbaren Gründen den Gewinn nicht zur Verfügung stellen können, behalten wir uns vor, einen gleichwertigen Ersatz zu liefern.

8) Zur Gewinnermittlung werden E-Mail- und Postadressen erfasst und gespeichert. Wir geben keine Daten an Dritte weiter.

9) Ausschließlich anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen,

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